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Richtlinien für die Prävention

Umgebungen

In der Rubrik UMGEBUNGEN berücksichtigen wir 10 Parameter und entsprechende Variablen:

Wohngebiet – Orte, an welchen Menschen leben. Häuser, Wohnungen und Hotelzimmer sind Beispiele dafür.

Freizeiteinrichtungen – Orte, an die Menschen gehen um sich zu unterhalten. Pubs, Nachtclubs, Restaurants, Kinos, Spielplätze und Parks zum Beispiel.

Religiöse Einrichtungen – Moscheen, Kirchen, Synagogen, Gebetshallen etc.

Büros und Produktionsstätten – Verschiedene Kategorien der situativen Verbrechensprävention (SCP; Situative Crime Prevention) werden in dieser Kategorie zusammengefasst. Orte, an welchen Bürojobs ausgeführt werden und es wenig Interaktion zwischen den Arbeitenden und der allgemeinen Öffentlichkeit gibt. Regierungseinrichtungen und Geschäftsräume fallen häufig in diese Kategorie, ebenso Polizei- und Militäreinrichtungen. Der Zutritt zu diesen Orten ist häufig eingeschränkt. Diese Orte umfassen aber ebenso die traditionelle Kategorie „Handel“ aus der situativen Verbrechensprävention (SCP; Situative Crime Prevention; Orte, an die Kunden zu Fuß oder mit Fahrzeugen kommen) sowie „Industrie“ (Orte, an welchen Waren produziert werden. Fabriken, Lagerhäuser, Paketsortierungseinrichtungen sind Beispiele dafür), sowie „Landwirtschaft“ (Orte, an welchen Feldfrüchte und Tiere gezüchtet werden).

Bildung – Orte, an welchen gelernt und studiert wird. Diese Rubrik umfasst ebenso Tagesbetreuungseinrichtungen, Schulen, Universitäten, Bibliotheken und Kirchen.

Gesellschaftliche Einrichtungen – Orte, an die sich Menschen wenden, wenn sie Hilfe brauchen. Gerichte, Gefängnisse, Polizeistationen, Krankenhäuser sowie einige Drogenentzugsanstalten sind Beispiele dafür.

Kritische Infrastrukturen und Öffentliche Wege – Kritische Infrastrukturen werden von den EU-Richtlinien definiert, während öffentliche Wege alle Routen umfassen, die sämtliche anderen Umgebungen miteinander verbinden. Straßen und Autobahnen, Fußwege und Radwege, Zufahrten und Parkanlagen sind Beispiele hierfür. Transport – Orte für die Massenbewegung von Menschen. Diese umfassen Busse, Bushaltestellen und Busbahnhöfe, Flugzeuge und Flughäfen, Züge und Bahnhöfe, Fähren und Fährenterminals sowie Ozeandampfer und Hafenmolen. Offen / vorübergehend – Diese Bezeichnung meint Bereiche, die keiner konsistenten oder regulär festgelegten Verwendung dienen. Diese unterscheiden sich von Parks, die – obwohl sie vielleicht nicht als Erholungsgebiet konzipiert wurden – trotzdem von den Menschen so genutzt werden könnten.

Übergangsbereiche – Diese Rubrik umfasst Immigrationszentren, verlassenes Eigentum und Baustellen, Einrichtungen für Obdachlose oder besetzte Firmengebäude bzw. Häuser.

Krieg und Übergangsgebiete – In diese Kategorie fallen Kriegszonen, die sogenannten „Failed States“ (gescheiterte Staaten), Übergangsbereiche, aufständische Kontexte, militärische Besatzungszonen sowie Wege, die zu diesen Orten führen. Diese Kategorie ist für ausländische KämpferInnen bzw. ausländische TerrorismuskämpferInnen relevant.

Virtuelle Zonen – Eine Rubrik für das Internet sowie sämtliche Cyber-Dimensionen.